Ende der Finsternis

Das Ende von schwarzen Bildschirmen

Die umstrittene und viel diskutierte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Ensikumav 2022) wurde geändert und genauer definiert. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 28.09.22 mit.


Bislang war ja noch nicht klar, ob Schaufenster-Displays überhaupt zur Gruppe der "lichtemittierenden Werbeanlagen" gehören, die nur von 16-22 Uhr betrieben werden dürfen.


In einem ersten Entwurf vom August waren Schaufenster-Displays generell vom Betriebsverbot ausgeschlossen und Anlagen kleiner als 1m2 auch. Für Apotheken, die mit diesen Anlagen Notdienste anzeigen galt das Verbot sowieso nicht. (Abwendung von Gefahr und die rechtliche Verpflichtung Notdienste anzuzeigen). Im ersten Entwurf war dann auch die Rede davon, dass die Werbeanzeigen nur von 6-22 Uhr betrieben werden dürfen.


Dann kam die Verordnung am 28. August und plötzlich war zu lesen, dass die "lichtemittierenden Werbeanlagen" nur von 16-22 Uhr betrieben werden dürften, ohne nähere Definition. Die Folge: Verwirrung, viele Telefonate und Emails.


Wir hatten keine Probleme, die Verordnung auf Wunsch unserer Kunden umzusetzen. 24/7 Remote-Control und direkter  Zugriff auf die Displays gestatten uns jederzeit nicht nur An- und Ausschaltzeiten zu ändern, aber eben auch. Problemlos. Siehe auch der Blogbeitrag "Controlfreak"


Die örtlichen Ordnungsämter waren, so wurde uns berichtet, größtenteils mit der Fragestellung überfordert.


Nun, am 28.09. eine geänderte Fassung.

Wichtigste Information:


§ 11 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „16 Uhr“ durch die Angabe „6 Uhr“ ersetzt.

b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

c) „Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen.“


Den gesamten Gesetzestext des BMWI lesen Sie hier


Das Aufatmen in unserer Branche war deutlich zu hören.


Ab sofort dürfen Digital-Signage-Systme von 6-22 Uhr in Betrieb sein.


Ob es Sinn macht, die Systeme nach 22 Uhr hinaus weiter zu betreiben, war von jeher fraglich. (Ausgenommen Apotheken mit Notdienstanzeigen)


Viele unserer Systeme schalten erst um 7:00 Uhr, manche um 8:00 Uhr und manche werden bereits nach Geschäftsabschluss, z.B. ab 20 Uhr ausgeschalten, auch ohne und lange Zeit vor einer entsprechenden Verordnung. So wie es sinnvoll ist und die Systeme Passanten und Kunden erreichen. 


Dass wir Bildschirme mit Umgebungssensoren ausstatten, die z.B. die Helligkeit messen, ist selbstverständlich. So erreichen wir, dass die Displayhelligkeit nur so hell eingestellt wird, wie es nötig ist, um eine brillante Bildwiedergabe zu gewährleisten. Dynamisch. Bei Regenwetter oder bei Dunkelheit fahren diese bis auf 5% der maximalen Helligkeit zurück. Das spart Energie, seit Jahren. Wir tasten die Bildschirme auch nicht einfach nur schwarz, wir schalten sie ab. Was abgeschaltet ist, verbraucht keine Energie. (Ausgenommen Leistungsaufnahme des Standby-Betriebs)


Von Anfang haben wir Hersteller ausgewählt, die zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte bieten. Vor-Ort-Services, die nicht nur Geräte im Fehlerfall einsammeln, sondern nach Möglichkeit vor Ort instandsetzen. Unnötige Fahrten vermeiden. Verpackungsmaterial ist nachhaltig produziert und wird dem Recycling zugeführt.

Nicht zuletzt deswegen hat Sharp-NEC dieses Jahr den renommierten Preis für Green-Signage von invidis erhalten.

Lesen Sie hier die Meldung.




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